Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur in der medizinischen Rehabilitation in Kraft.
Bereits seit dem 01.01.2021 können sich ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen sowie stationäre Vorsorgeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI-Infrastruktur) im Gesundheitswesen anschließen. Der Gesetzgeber hatte dafür im Jahr 2020 die Grundlage im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) geregelt und gleichzeitig die Kostenträger und die Verbände der Leistungserbringer beauftragt, eine Vereinbarung zur Finanzierung des entstehenden Aufwands bei den Einrichtungen abzuschließen.
Finanzierungsvereinbarung in Kraft
Seit Anfang Mai existiert mit der „Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gem. § 381 Abs. 1 und 2 SGB V“ (Finanzierungsvereinbarung TI) eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Ausgleich der entstehenden Kosten für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur. Die Vereinbarungspartner auf der Seite der Kostenträger sind der GKV-Spitzenverband, die DRV Bund, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Alterskasse (SVLFG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Auf der Seite der Leistungserbringer sind alle maßgeblichen Spitzenverbände auf Bundesebene beteiligt, darunter auch die DEGEMED.
Finanzierung über Systemzuschlag
Die Finanzierungsvereinbarung sieht einen Ausgleich für den entstehenden Aufwand der Einrichtungen für die Anschaffung und den Betrieb der notwendigen Hard- und Software-Komponenten vor. Der Zuschlag wird von allen Kostenträgern einheitlich ab dem Anschluss der Einrichtung an die Telematikinfrastruktur als Zuschlag auf den Tagesvergütungssatz gezahlt. In die Berechnung des Zuschlags fließen Pauschalen für die unterschiedlichen Hardwarekomponenten (Konnektoren, eHealth-Kartenterminals, Institutsausweis SMC-B-Reha usw.) ein sowie für die notwendigen Anpassungen der von der Einrichtung bereits genutzten Software, die nötig sind, um die einzelnen Dienste und Funktionalitäten der TI zu nutzen.
Dienste und Funktionalitäten der TI
Die Telematik-Infrastruktur ermöglicht den elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherten, Krankenkassen und Leistungserbringern und den Betrieb digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung. Dazu zählen etwa der Zugriff auf die Versichertenstammdaten, die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans, die sichere Kommunikation mit anderen Leistungserbringern, der Zugriff auf die elektronische Patientenakte des Leistungsberechtigten oder die Ausstellung von e-Rezepten. Bislang haben nur sehr wenige Einrichtungen diese Möglichkeiten genutzt, weil neben technischen Fragen vor allem die Refinanzierung der Anschaffungs- und Betriebskosten für die benötigten Hard- und Softwarekomponenten unklar war.
Informationsangebote der DEGEMED
Die DEGEMED wird in den nächsten Monaten in unterschiedlichen Webinaren und bei Fachtagungen auf die Telematik-Infrastruktur eingehen und über praktische Fragen der Einführung und über die Finanzierung informieren. Das nächste Webinar zu Grundlagen, Komponenten und zur Projektplanung findet am 08.06. in der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr statt und ist hier buchbar.
Informationsangebote der Gematik
Aktuelle Informationen zur Anwendung der Telematik-Infrastruktur in der Rehabilitation finden sie darüber hinaus auf der Homepage der Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen GmbH (Gematik):
Rehabilitation | gematik