Die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge stehen unter massiven Preisdruck. Sie müssen die steigenden Kosten in den Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern durchsetzen. Die neue Vergütungskonzeption der DRV und die Rahmenempfehlungen mit den Krankenkassen verändern dafür massiv die Regeln.
Kommt keine Einigung mit den Krankenkassen zustande, steht der Weg in die Schiedsstelle offen. Hier haben die Einrichtungen gute Aussichten auf Erfolg. Denn der Gesetzgeber hat die Bindung an die Entwicklung der Grundlohnsumme beseitigt und Tariflöhne ausdrücklich als wirtschaftlich anerkannt.
Im Bereich der Deutschen Rentenversicherung existiert keine Schiedsstelle. Hier hängt viel davon ab, dass die Einrichtung im Verhandlungsverfahren mit dem Federführer alle Zuschläge im Rahmen der einrichtungsspezifischen Preiskomponente nachweist und durchsetzt. Scheitert die Verständigung, kann die Einrichtung direkt das Sozialgericht anrufen. Die Online-Fachtagung zeigt praxisorientiert, welche Standards heute und künftig bei der Preisbildung gelten, welche Chancen und Risiken bestehen und was Einrichtungen konkret tun müssen, um ihre Forderungen erfolgreich zu verhandeln.
Foto: AdobeStock/AI_images