Die Verbände der AG MedReha haben in einer breiten Initiative Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat schriftlich aufgefordert, die pandemiebedingten Ausgleichszahlungen und Hygienezuschläge dringend fortzusetzen.
Aktuell will die Bundesregierung die Ausgleichszahlungen für coronabedingte Minderbelegungen zum 30.06.2022 auslaufen lassen. Alle Verbände der Leistungserbringer warnen davor, dass diese falsche Entscheidung existenzgefährdend für die Versorgungssicherheit ist und führen zusätzlich zur bereits erfolgten schriftlichen Initiative zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidern. Ziel der Gespräche ist es, eine Verlängerung über den 30.06.2022 zu erreichen. Diese Verlängerung kann die Bundesregierung unkompliziert über eine Rechtsverordnung umsetzen.
Seit Beginn der Pandemie 2020 erhalten Reha-Einrichtungen Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Minderbelegungen und zusätzlich Zuschläge für Mehrkosten, die Reha-Einrichtungen für verstärkte Hygienemaßnahmen entstehen. Rechtsgrundlagen sind das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und § 111 Abs. 5 Satz 6 SGB V für die stationäre Reha- und § 111c Abs. 3 Satz 6 SGB V für ambulante Reha-Einrichtungen.
Mit dem Ende der Ausgleichszahlungen ist auch das Ende der Hygienezuschläge der GKV verbunden. In der Folge beendet auch die DRV die Hygienezuschläge zum 30.06.2022.(vk)
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