Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur in der Reha

Ein Berufsangehöriger in einem Gesundheitsfachberuf hält eine Scheibe in der Hand mit der Aufschreift TI Telematikinfrastrukur und Symbolen der digitalisierten Gesundheitsbranche.

Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur in der medizinischen Rehabilitation in Kraft.

Bereits seit dem 01.01.2021 können sich ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen sowie stationäre Vorsorgeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI-Infrastruktur) im Gesundheitswesen anschließen.

Zentrale Forderungen an die Bundespolitik

Auf dem Foto sind die Vertreter der Verbände auf dem Podium im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der Therapie-Leipzig zu sehen. Auf einer Leinwand präsentieren die Verbände fünf Forderungen an die Bundespolitik.

Die DEGEMED und vier weitere Spitzenverbände der Rehabilitation und Heilmittelerbringer eröffneten vor kurzem die Messe „therapie Leipzig“ mit zentralen Forderungen an die Bundespolitik für die Zukunftssicherung der Reha- und Heilmittelerbringer-Branche.

Mit Reha zurück ins Leben!

Das Bild zeigt die Podiumsteilnehmer auf der Veranstaltung DEGEMED-Dialog in Berlin. Zu sehen sind Prof.Prof. Andrew Ullmann,Dr. Constanze Schaal, Prof. Dr. Diana Lüftner.

Die Sicherung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Stärkung der Rehabilitationsmedizin ist notwendig, um Patient_innen nach einer Krebsdiagnose die Rückkehr in eine Normalität zu ermöglichen, so das Ergebnis des aktuellen DEGEMED-Dialoges in Berlin.

DEGEMED stellt Corona-Infoseite ein

Das Bild zeigt bunte Holzwürfel mit der Aufschrift "Update".

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation hat umfangreiche Informationen zu Maßnahmen und Schutzregeln in der Corona-Pandemie für die Reha-Branche auf www.degemed.de zur Verfügung gestellt. Mit Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen am 07.04.2023 haben wir das Angebot auf unserer Website eingestellt.

Bundesrat beschließt Rehahilfsfonds-Verordnung

Auf dem Bild sind viele kleine graue Paragraphen und ein großer roter Paragraph zu sehen.

Am 31.03.2023 hat der Bundesrat die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV) beschlossen. Damit  kann die ReHV in Kraft treten. Die Rechtsverordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 nach § 36a SGB IX. Reha-Einrichtungen können die Hilfe beantragen.

Reha im Fokus

Das Bild zeigt einen Blick von oben in den Sitzungssaal wärend der Abschlussveranstaltung der Reha-Zukunftsstaffel im Paul-Löbe-Haus im Bundestag.

DEGEMED bringt Themen der Rehabilitation in den Bundestag. Finale Abschlussveranstaltung der Aktion Reha-Zukunftsstaffel im Paul-Löbe-Haus.

Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV)

titelfoto Flyer vertiefungsseminar Reha und Teilhabe im Sozialrecht am 6./07.04.2018

Am 31.03.2023 wird der Bundesrat die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV)  beraten. Die Rechtsverordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 nach § 36a SGB IX.