Berlin, 01.04.2025
Mehr als drei Jahre dauerten die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Medizinischen Dienst und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie den Leistungserbringerverbänden an. Aufgrund fortwährender Differenzen bezüglich der Personalanforderungen und der Vergütung hatten die Beteiligten schließlich gemeinsam das Schiedsamt angerufen. In seiner Entscheidung vom 28.03.2025 regelt das Bundesschiedsamt wesentliche Details für die künftige Zusammenarbeit zwischen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Besonders bedeutend ist die verbindliche Einführung der von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) und weiteren Leistungserbringerverbänden geforderten Musterkalkulation. Diese stärkt die finanzielle Planbarkeit der Einrichtungen und verbessert die Transparenz der Vergütungsstrukturen.
Die Entscheidung betrifft über 1.000 ambulante und stationäre Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bundesweit sowie rund eine Million Leistungsberechtigte jährlich. Neben der Einführung der Musterkalkulation stellte das Bundesschiedsamt klar, dass die Rahmenempfehlungen für Versorgungs- und Vergütungsverträge nach § 111 SGB V verbindlich sind. Personalnachweise sollen künftig analog zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfolgen. Vertragsstrafen wurden ausgeschlossen, sodass längere Unterschreitungen der festgelegten Personalkorridore lediglich angezeigt werden müssen, jedoch nicht automatisch zu Sanktionen führen. Die neuen Rahmenempfehlungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft und beinhalten eine dreijährige Übergangsphase zur Anpassung bestehender Verträge.
Die DEGEMED begrüßt die Entscheidung des Bundesschiedsamts als bedeutenden Schritt für eine faire und transparente Vergütung der Leistungserbringer. Die Musterkalkulation wird künftig eine zentrale Rolle in den Vergütungsverhandlungen spielen und damit zu einer stabileren Finanzierung der Einrichtungen beitragen.
Über die DEGEMED
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland. Sie setzt sich für eine starke und zukunftsfähige Reha-Branche ein und fördert die Qualität, Vernetzung und Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen.
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