DEGEMED begrüßt die Verlängerung der Reha-Schutzschirme durch den Deutschen Bundestag
Die Bundesregierung hat zu Beginn der Corona-Pandemie zwei Schutzschirme eingerichtet, die für Reha-Einrichtungen relevant sind. Dies ist zum einen das Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG). Es ist die Grundlage für Zuschüsse durch die Träger der Deutschen Renten- und Unfallversicherung zum Ausgleich einer pandemiebedingten Minderbelegung.
Zum anderen sind dies Ausgleichszahlungen der Krankenkassen für Minderbelegung und Zuschläge für Hygienemaßnahmen nach § 111 Abs. 5 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen und § 111c Abs. 3 für ambulante Reha-Einrichtungen. Beide Schutzschirme waren bis zum 19.03.2022 befristet.
Heute hat der Bundestag die Verlängerung dieser Schutzschirme bis zum 23.09.2022 beschlossen. „Diese Verlängerung ist eine notwendige Maßnahme, weil Reha-Einrichtungen weiterhin pandemiebedingt erhebliche Belegungsschwankungen haben“, bewertet Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, den heutigen Beschluss.