Die DEGEMED nahm am 02.10.2024 an einer Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes teil.
Die DEGEMED kritisiert am Gesetzentwurf vor allem, dass Vorsorge- und Reha-Einrichtungen nicht als Träger der Ausbildung zur Pflegefachperson zugelassen sind, obwohl der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien die Einführung dieser Ausbildungsmöglichkeit vorsieht.
Der Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes zielt darauf ab, durch Kompetenzerweiterungen der Pflegefachpersonen den Beruf attraktiver zu machen und so dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Aus Sicht der DEGEMED muss für eine substanzielle Verbesserung der Fachkräftesituation aber die Anzahl der Ausbildungsplätze erhöht werden. Dazu müssen auch Vorsorge- und Reha-Einrichtungen Träger der Ausbildung von Pflegefachpersonen werden können.
Vorsorge- und Reha-Einrichtungen können zu großen Teilen die Ausbildungsinhalte zur Pflegefachperson abdecken. Inhalte, wie Pflege in Akutsituationen oder Palliativversorgung, die nicht in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen erbracht deckt werden, könnten durch entsprechende Ausbildungskooperationen erbracht werden.
Diese Position hat die DEGEMED auch in ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf formuliert. Im Rahmen der Anhörung unterstützten weitere Verbände diese Forderung.
In der Anhörung begründete das BMG die fehlende Zulassung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger damit, dass es derzeit keine Mehrheit für diese Zulassung innerhalb der zuständigen Bundesministerien gebe.
Die DEGEMED wird sich daher gegenüber den Regierungsparteien weiterhin intensiv für die Einhaltung des Koalitionsvertrages einsetzen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier hinterlegt.
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