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DEGEMED: Die derzeit geltenden Infektionsschutzbestimmungen des COVID-19 Schutzgesetzes sind bis zum 07.04.2023 befristet. Wie sinnvoll ist es, dass die Bundesregierung über diesen Zeitpunkt hinaus bundesweite Infektionsschutzbestimmungen erlässt?
Zunächst einmal freut es sich mehr, dass sich die Situation in Deutschland derzeit zunehmend entspannt. Die letzten Corona-Winter waren für die ganze Bevölkerung, insbesondere aber für das Gesundheitspersonal, belastend genug. Ich bin froh, dass wir aktuell mit Blick auf die Infektionszahlen verhältnismäßig gut durch den Winter kommen. Auch wenn wir berechtigterweise auf ein baldiges Ende der Pandemie hoffen dürfen, ist diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach meinem Dafürhalten noch nicht vorbei. Die rasante Ausbreitung der Omicron-Variante XBB1.5 in den USA und die Entwicklung in China zeigen, wie unsicher die Corona-Entwicklung noch immer ist. Dementsprechend sollten wir die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und von voreiligen Lockerungen absehen. Ganz besonders wichtig ist es dabei, hohe Belastungen in den Kliniken zu vermeiden und vulnerable Gruppen zu schützen. Ich denke, dann können wir optimistisch auf das Frühjahr blicken. Eine Entscheidung über die geltenden Infektionsschutzbestimmungen des COVID-19 Schutzgesetzes müssen dann im März je nach der dann bestehenden Situation fällen. Ich bin aber optimistisch, dass Einschränkungen dann gelockert werden können.
DEGEMED: Die Reha-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zielen in erster Linie darauf, Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu vermeiden. Wie steht Ihre Partei dazu, dass die Zuständigkeit für die Reha-vor-Pflege zukünftig Aufgabe der Pflegeversicherung wird?
In der Tat ist es nicht ideal, dass für die Rehabilitation im Rentenalter mit der Krankenversicherung nicht der Kostenträger zuständig ist, der von einer erfolgreichen Rehabilitation und einer damit verbundenen Abwendung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit profitiert: die Pflegeversicherung. Um diese Problematik aber erfolgreich anzugehen, bedarf es einer allgemeinen Betrachtung und Harmonisierung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland und der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ist es jedoch erforderlich, zunächst einen Schwerpunkt auf die finanzielle Stabilisierung der Versicherungszweige zu legen sowie überfällige Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und Pflegekräfte umzusetzen.
DEGEMED: Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag richtungweisende Ziele für die Rehabilitation formuliert. Wann und mit welchen Schwerpunkten werden diese Ziele umgesetzt?
Rehabilitation und auch Vorsorge stellen einen wichtigen Gegenstand der Sozial- und Gesundheitspolitik der Ampel-Koalition dar. Da es sich um kein genuin gesundheitspolitisches Thema handelt, arbeiten hier das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Hand in Hand. Inhaltlich sollen gemäß dem Koalitionsvertrag Rehabilitation stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und die verschiedenen Sozialversicherungsträger zu Kooperationsvereinbarungen verpflichtet werden. Gleichzeitig werden wir den Zugang zu Reha-Maßnahmen vereinfachen und das Reha-Budget bedarfsgerechter ausgestalten. Das haben wir auf unserer Agenda und werden es auch gemeinsam angehen.
Aber auch kurzfristig unterstützen wir Reha-Einrichtungen neben der Gas- und Strompreisbremse durch Zuschüsse in Höhe von einer Milliarde Euro. Dafür wird ein eigener Fonds „Rehabilitation und Teilhabe“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegründet. Anspruchsberechtigt sind insbesondere medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Werkstätten für behinderte Menschen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden über das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet und ausgezahlt.
Wir werden die wirtschaftliche Situation der Reha-Einrichtungen aufmerksam in der kommenden Zeit verfolgen und ggf. zusätzliche finanzielle Unterstützungen in Erwägung ziehen.
Foto: Pascal Kober ist Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Reutlingen, stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg und Mitglied im Bundesvorstand.