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Rehabilitation: Veröffentlichung von Qualitätsdaten

Public Reporting

Sowohl die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV), als auch die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind zukünftig verpflichtet, die Daten der externen Qualitätssicherung übersichtlich und in allgemein verständlicher Form zu veröffentlichen.

Public Reporting der DRV

Für die Träger der DRV ist das Gesetz zur digitalen Rentenübersicht (DigitalRÜG) die Grundlage dafür. Neben Themen wie Marktzugang, Belegungssteuerung und Vergütungskonzept regelt es auch die Veröffentlichung der Qualitätsprofile von Einrichtungen neu. Inhaltlich werden die von den Fachabteilungen jeweils zur Verfügung stehenden Qualitätsdaten herangezogen, die denen entsprechen, die in der Einrichtungsauswahl verwendet werden. Die Fachabteilungen erhalten ihre Qualitätsdaten vor der Veröffentlichung zur Prüfung. Aktuell ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt, wie damit umgegangen wird, wenn diese Prüfung ergibt, dass Einrichtungen den Eindruck haben, dass die abgebildeten Daten nicht korrekt sind.

Stärkung der Patientenautonomie

Für die Träger der DRV gilt bereits ab 01. Juli 2023 die Pflicht zur Veröffentlichung der Daten. Leistungsberechtigte werden so in die Lage versetzt, sich über die unterschiedlichen verfügbaren Leistungsangebote zu informieren und eine sachgerechte Auswahl unter mehreren Anbietern zu treffen. Die vorgesehenen Regelungen stärken damit das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten.

Info-Portal der DRV

Das Portal unter www.meine-rehabilitation.de bzw. www.rv-reha.de ist seit dem 01. Juli 2023 mit den grundlegenden Funktionen abrufbar. Auf der Startseite kann man sich neben der Kliniksuche über die Kernfunktionen des Public Reportings informieren, aber auch über das Wunsch- und Wahlrecht oder Qualitätsstandards der DRV. Die Ergebnisansicht der Suche ermöglicht weiteres Sortieren und Filtern der Suchergebnisse nach individuellen Kriterien. Zusätzlich bekommt jede Fachabteilung eine Detailansicht mit wichtigsten Informationen zur Einrichtung und zur Fachabteilung sowie der Darstellung des Parameters Qualität der Fachabteilung und des Durchschnittwertes in der Vergleichsgruppe.

Public Reporting der GKV

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die Grundlage für die Veröffentlichung von Qualitätsdaten. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Aufgabe erhalten, die einrichtungsbezogenen Ergebnisse aus dem QS-Reha®-Verfahren für Versicherte in übersichtlicher Form und in leicht verständlicher Sprache im Internet zu veröffentlichen. Dabei sollen die Versicherten auch vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Einrichtungen informiert werden.

QS-Portal des GKV-SV

Ende Juni stellte der GKV-SV in einer Online-Sitzung der DEGEMED und weiteren Spitzenorganisationen der Rehabilitation den aktuellen Stand des geplanten QS-Portals vor, welches in die bestehende QS-Reha®-Homepage eingebunden wird. Auf der Startseite des Portals wird es eine Basissuche nach verschiedenen Kriterien geben. Die Kliniken werden dann in einer Ergebnisliste angezeigt mit der Option, sich bis zu drei Kliniken gleichzeitig im Vergleich anzeigen zu lassen. Zusätzlich wird eine erweiterte Suchfunktion die Möglichkeit geben, die Suche über bestimmte Kriterien zu verfeinern.

Stellungnahmeverfahren

Ab sofort haben die Verbände die Gelegenheit zum QS-Portal des GKV-SV Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen sind bei der Ausgestaltung der Veröffentlichung einzubeziehen. Die DEGEMED wird sich in Abstimmung mit der AG MedReha am schriftlichen Stellungnahmeverfahren beteiligen.

Keine zeitliche Frist

Im Gegensatz zur Veröffentlichung der Daten der DRV gibt es für die QS-Daten der GKV keine gesetzliche Zeitvorgabe. Nach aktuellem Stand ist noch nicht klar, wann das Portal des GKV-SV online gehen wird. Der GKV-SV gibt aber an, dass eine Veröffentlichung des QS-Portals frühestens ab Herbst realistisch ist. (kp)

Kontakt:

Katharina Perl
Referentin Qualität

Tel.: 030 / 28 44 96-74
Fax: 030 / 28 44 96-70

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