Bundesrat beschließt Rehahilfsfonds-Verordnung

Auf dem Bild sind viele kleine graue Paragraphen und ein großer roter Paragraph zu sehen.

Am 31.03.2023 hat der Bundesrat die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV) beschlossen. Damit  kann die ReHV in Kraft treten. Die Rechtsverordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 nach § 36a SGB IX. Reha-Einrichtungen können die Hilfe beantragen.

Reha-Branche massiv unter Druck

Zu sehen ist ein leerer Rollstuhl der von einer mänlichen Person in ein Zimmer mit Krankenbett geschoben wird.

Die medizinische Reha-Branche steht in diesem Sommer unter massivem Druck. Die anhaltende Corona-Pandemie führt zu einem hohen Krankenstand bei den Beschäftigten in den mehr als 1.000 Einrichtungen in Deutschland.