Wichtiges Know-how in der Öffentlichkeitsarbeit von Reha-Einrichtungen
Dass Reha-Einrichtungen eine Website betreiben, gehört heute zum Standard der Öffentlichkeitsarbeit. Social-Media-Auftritte als Marketinginstrument – in der Reha-Branche zunehmend verbreitet. Dabei spielen Bilder eine wichtige Rolle – oft auch von dritten Personen.
Doch bei der Veröffentlichung lauern Fallstricke, Persönlichkeitsrechte müssen beachtet und Urheberrechte angewendet werden. Wie war das nochmal mit der Gruppenregel? Besucher in der Lobby und davor ein Interview mit dem Geschäftsführer – schöner Hintergrund oder ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte?
Dürfen Öffentlichkeitsbeauftragte Patient*innen zu Marketingzwecken fotografieren und die Bilder auf Social-Media verbreiten? Ist der Urheber zu benennen oder ist das Urheberrecht nicht längst von gestern?
Im Webinar erklärt Dozent Karim Baghlani (Volljurist) den rechtssicheren Umgang mit (Urheber-) Rechten im Zeitalter der Sozialen Medien, Persönlichkeitsrechte und Grundsätzliches wie Beispielsfälle zum Heilmittelwerbegesetz. Sie erfahren, warum das Heilmittelwerbegesetz in der Social-Media-Arbeit und in der Erstellung von Publikationen, Magazinen und Marketingmaßnahmen in Reha-Einrichtungen eine Rolle spielt. Und nicht zu vergessen und brandaktuell: Die Künstliche Intelligenz (KI). Wie gehen wir mit der KI rechtssicher in der Bildbearbeitung um?
Mit diesem Webinar erhalten sie umfassende Antworten und Anwendungssicherheit.
Referent: Karim Baghlani, Ass. iur., LL. B, Volljurist, ist Dozent und Lehrgangsleiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. In seinen vorherigen Tätigkeiten hat er sich intensiv mit Urheberrechten beschäftigt.