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Demnächst gelten neue Regeln für die Vergütungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die DRV führt im Frühjahr eine neue Vollerhebung unter allen belegten Einrichtungen durch. Ihre Ergebnisse liefern die Grundlage für einrichtungsspezifische Preiskomponenten und für individuelle Zuschläge. Die Umstellung erfolgt zum 01.01.2026. Eine Konvergenzphase ist nicht vorgesehen. Damit müssen Einrichtungen sehr schnell ihre spezifischen Kostenbestandteile nachvollziehbar darlegen und valide nachweisen können, um sie gegenüber dem federführenden Träger der DRV geltend zu machen.
Für die Preisbildung der Krankenkassen gelten die neuen Rahmenempfehlungen der GKV nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V. Auch hier bestehen hohe Anforderungen für die Nachweise relevanter Kosten, wenn die Einrichtungen überdurchschnittliche Kostensteigerungen geltend machen und in ihren Verhandlungen und in der Schiedsstelle durchsetzen wollen.
Um die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen weiter gewährleisten zu können, ist daher ein tiefgehendes Verständnis der Preisregulierung und der spezifischen Anforderungen von DRV und GKV unabdingbar. Unsere Veranstaltung bietet einen Überblick über den regulatorischen Rahmen und liefert praxisorientierte Lösungsansätze, die Ihnen helfen, Ihre Verhandlungsposition zu stärken.
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